Ist Ihr Betrieb von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Im Bereich Business-to-Government (B2G) müssen Rechnungssteller bei öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene und einigen Bundesländern bereits heute elektronische Rechnungen – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD – einreichen, wenn die Rechnungssumme über 1.000 Euro liegt.
Ab dem 1.1.2025 sind E-Rechnungen dann für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtend – doch es gibt verschiedene Fristen für die Umsetzung.
Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab dem 1.1.2025 Rechnungen elektronisch erstellen müssen. Allerdings gibt es hier bis Ende 2027 eine Übergangsphase, die dafür sorgt, dass die bisher gängigen Rechnungsarten weiterhin eingesetzt werden dürfen. Das betrifft beispielsweise Papier- oder PDF-Rechnungen. Je nach Betriebsgröße und -umsatz gelten dabei andere Fristen, so dass die Umstellung schrittweise erfolgt, bis schließlich ab 2028 zwischen Unternehmen ausschließlich E-Rechnungen ausgetauscht werden dürfen. Papierrechnungen sind dann im B2B-Bereich nicht mehr erlaubt. Und elektronische Rechnungen müssen der CEN-Norm EN 16931 entsprechen.
Was ab dem 1.1.2025 aber auf jeden Fall gilt: Erhalten Sie als Unternehmer von einem anderen Unternehmen eine elektronische Rechnung, müssen Sie diese annehmen und verarbeiten können!
Wichtig: Es gibt E-Rechnungsformate, die ausschließlich maschinenlesbar sind. Ohne eine Software können Sie diese Rechnung nicht verarbeiten!